Finanzielles

Bei stationärem Aufenthalt gesetzlich versicherter Patienten rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für Ihre Krankenkasse müssen wir bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr eine Patienteneigenbeteiligung in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe erheben. Diese kann an der Pforte entrichtet werden. Ausgenommen sind hiervon Wöchnerinnen für 6 Tage nach Entbindung, Patienten mit einer berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung sowie Patienten, welche von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung entfällt diese Zuzahlung. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung können Sie uns die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse gerne übertragen. Bitte bringen Sie Ihre Klinik- Card und/oder Ihre Versicherungsnummer mit.

Wahlleistungen

In unserem Haus können persönliche Betreuung durch die Chefärzte oder deren Vertreter (Chefarztbehandlung), 1- oder 2- Bettzimmer, sowie die Nutzung eines Telefons in Anspruch genommen werden. 

Besteht für die Wahlleistungen keine private Krankenversicherung, werden die Leistungen Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Für Wahlleistungen muss grundsätzlich ein Wahlleistungsvertrag abgeschlossen werden.

Übernachtung nach ambulanter OP

Falls Sie auf eigenen Wunsch nach einer ambulanten Operation bei uns übernachten möchten, bieten wir Ihnen eine Übernachtung mit Verpflegung für  80 € pro Nacht an.