Qualitätsberichte

Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren, erstmals im Jahr 2005 für das Berichtsjahr 2004, einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.

Der Strukturierte Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2006, 2008 und 2010 ist Ihnen hier zum Download bereitgestellt:

Qualitätsbericht Berichtsjahr 2006.pdf 

Qualitätsbericht Berichtsjahr 2008.pdf

Qualitätsbericht Berichtsjahr 2010.pdf